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Sportunterricht

Sportbekleidung

Im Sport besteht aus hygienischen und rein bewegungspraktischen Gründen die Pflicht zum Kleidungswechsel. Das Sportzeug kann am Montag (praktisch für Vertretungsstunden) mitgebracht werden und muss spätestens zum Wechsel am Wochenende wieder mitgenommen werden.

Zum Sportzeug gehören 2 Paar Sportschuhe mit altersgerechtem Verschluss (Beherrscht mein Kind eine Schleife?). Für die Halle sind rutschfeste sowie nicht abfärbende Außensohlen zu beachten. Für den Sportplatz eignen sich dunkle Laufschuhe.

Kurzes sowie (witterungsabhängig) langes Sportzeug sollte, im Interesse der Kinder, bequem und atmungsaktiv sein.

Für Ausnahmefälle sind ggf. immer ausreichend Zopfhalter sowie Vliesheftpflaster (Rolle!) in der Sporttasche mitzuführen.

Schwimmsachen

Alle Schwimmsachen (Mütze, Handtücher, eng anliegende/r Badehose bzw. -anzug, Duschgel, Badelatschen, 2 große Plastikbeutel für Schuhe und Nasszeug) sollten in einer ausreichend großen, zusätzlichen Tasche (mit Namen versehen) mitgeschickt werden.

Das Föhnen der Haare ist nur bedingt möglich. Wichtig ist es deshalb, Mütze und Jacke zu jeder Schwimmstunde mitzuschicken! Lange Haare: hochstecken oder Badekappe

Schmuck muss am Schwimmtag zu Hause bleiben (Sportunterricht). Ohrlöcher ggf. nur zu Beginn der Sommerferien stechen lassen.

Sportbefreiung

Schüler können aus zwingenden gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, wenn die Befreiung mehr als 1 Woche umfasst.

Auch für körperliche Einschränkungen (z. B. Asthma), die eine Teilnahme an einzelnen Disziplinen beeinflussen, sind ab dem Zeitpunkt der Kenntnis ärztliche Nachweise einzureichen.

Beurlaubungen für ein ganzes Schuljahr können nur nach Vorlage eines Attests und eines schriftlichen Antrags der Eltern bei der Schulleitung genehmigt werden.

Vom Sportunterricht befreite Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet. Sie können zu organisatorischen Aufgaben, Hilfsdiensten sowie zur Ausübung von Schiedsrichterfunktionen herangezogen werden, wenn die Art der Erkrankung oder Behinderung dies zulässt.

Treten während des Sportunterrichts körperliche Beschwerden oder Verletzungen auf, sind diese dem Sportlehrer sofort zu melden.

 

Wertgegenstände/ Schmuck

Ohrringe, Ketten Uhren und Armbänder sind Ursachen für Verletzungen, sowohl der eigenen Person als auch anderer Schüler.

Das Tragen von Schmuck ist daher im Sportunterricht untersagt.

Kinder mit langen Haaren müssen einen Zopf tragen.

Im Interesse der Schüler sollen Wertsachen an den Tagen des Sportunterrichts nicht mit zur Schule genommen werden.

Bei Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.