Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
nach der aktuellen Prognose steigen die Lufttemperaturen im Unterrichtszeitraum 27.6.22 bis 1.7.2022 so an, dass ab 12 Uhr nicht mehr unterrichtet werden soll (VV Schulbetrieb, Abschnitt 4; vom 29.06.2010 zuletzt geändert am 10.09.2015).
Demnach tritt die Hitzeregelung in Kraft.
"Hitzefrei" ist immer eine tagaktuelle Entscheidung der Unterrichtsorganisation. Entscheidend sind die Lufttemperaturen innerhalb der Unterrichtsräume. Eine Wetterprognose und die damit verbundene Elternentscheidung zu Betreuung oder vorzeitiger Entlassung sind dem selbstverständlich trotzdem vorzuschalten.
Die Betreuung der Kinder ist bis zum regulären Unterrichtsschluss schulintern abgesichert.
Die Schülerinnen und Schüler werden ohne Ihr schriftliches Einverständnis nicht früher aus der Schule entlassen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind nach der 4. Stunde abzuholen oder uns eine schriftliche Erlaubnis zur Entlassung Ihres Kindes zu erteilen. Diese übergeben Sie bitte zuvor der Klassenlehrkraft (auch in digitaler Form möglich).
Der Schwimmunterricht in Klasse 3 ist davon nicht betroffen und findet trotzdem statt.
Hier steht Ihnen das Formular Hitzeregelung zur Rückgabe an den Klassenleiter als Download bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Grabow
Schulleiterin
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
seit Mo., den 2. Mai 2022 sind alle Corona-Regelungen zur Testpflicht in der Schule entfallen. Weiterhin gilt jedoch
-
Maskenpflicht besteht im Bus
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Hygieneregeln
Bitte melden Sie nach wie vor alle hinzukommenden pos. Testergebnisse und Statusänderungen (z.B. angeordnete Quarantäne; PCR Befunde) zu allererst im Sekretariat an ( ODER 033878/60414). Anschließend selbstverständlich auch im Gesundheitsamt. Wir benötigen unbedingt Kenntnis, um das Infektionsgeschehen eingrenzen zu können.
Nach letzten Informationen vom Gesundheitsamt können auch enge Kontaktpersonen weiterhin die Schule besuchen, solange sie symptomfrei und negativ getestet sind. Quarantänemaßnahmen werden ausschließlich durch das GA verhängt, nicht durch die Schule.
Das aktuelle Vorgehen, wenn der Test Ihres Kind ein positives Testergebnis aufweist, können Sie hier in einer Übersicht nachlesen.
In Kürze gilt seit der neuen Allgemeinverfügung vom 18.2.22 Folgendes:
-
reguläre Quarantäne von 10 Tagen (nach Ablauf keine Freitestung erforderlich)
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positiv getestete dürfen sich frühestens nach 7 Tagen freitesten (ab 8. Tag Schulbesuch wieder möglich)
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keine Kontaktpersonenermittlung mehr
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wenn positiv getestete Kinder am 8. Tag wieder in die Schule wollen, dann ist die Freitestung im zertifizierten Testzentrum zwingend erforderlich
Bitte informieren Sie sich zu den neuesten Entwicklungen auch weiterhin immer aktuell über die offizielle Seite des MBJS Brandenburg.
Schüler*innen die sich in Quarantäne begeben müssen, werden mit Schulaufgaben über die WeBBcloud versorgt. Nach individuellen Absprachen mit den Klassenlehrkräften sind auch weitere Kommunikationsvarianten (Schulcloud / E-Mail) möglich. Für eine 1:1 Betreuung im Distanzunterricht besteht in dieser Organisationsform jedoch (regulär geöffnete Schule mit voller Stundentafel) weiterhin kein Anspruch und keine Möglichkeit.
Die Schulleitung
Unsere Sammlung für die Spendenaktion endete am 4. April. Die Grundschule Nennhausen und unser Kooperationspartner LEB e. V. sagen DANKE an alle, die etwas entbehren konnten.


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