Aufnahme des Wechselunterrichtes an Grundschulen ab 22.02.2021
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Elternbrief der Schulleitung zum Schulbetrieb aktuell
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
lange mussten wir darauf warten. Nun steht fest, wir kehren schrittweise zurück in die Schule.
Trotz dieser wunderbaren Nachricht bleibt zu beachten, dass wir zunächst nicht zum bekannten Regelunterricht zurückkehren. Die Schule organisiert neben dem Präsenzunterricht weiterhin die Notbetreuung und den Distanzunterricht. Daraus ergeben sich Besonderheiten.
Auf der Grundlage der 6. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen gilt für unsere Schule Folgendes:
Unterricht
Es wird der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht organisiert. Dabei wird die halbe Klasse vor Ort in der Schule unterrichtet. Die andere Hälfte der Klasse erhält in dieser Woche Aufgaben, die im Distanzunterricht zu Hause bearbeitet werden müssen. In der nächsten Woche wird gewechselt.
Gruppe A (jeweils gerade Kalenderwochen) beginnt am 22. Februar, während Gruppe B (jeweils ungerade Kalenderwochen) am 01. März mit dem Präsenzunterricht beginnt. Die Klassenleiter informieren Sie im Einzelnen über die Gruppeneinteilung.
Geschwisterkinder sind zur gleichen Zeit entweder im Präsenz- oder im Distanzunterricht. Es gilt der reguläre Stundenplan (Einschränkungen gemäß aktueller Eindämmungsverordnung).
Die Aufgaben für den Unterricht zu Hause werden immer in der Präsenzwoche erteilt und sind verpflichtend in der nächsten Präsenzwoche dieser Gruppe möglichst vollständig bearbeitet mitzuführen.
Notbetreuung / Hort
Weiterhin findet die Notbetreuung, für die Schülerinnen und Schüler, die nicht im Präsenzunterricht sind, in der Schule statt.
Sofern die Notbetreuung dazu führt, dass Personal- bzw. Raumkapazitäten nicht ausreichend für Unterricht zur Verfügung stehen, könnte eine schulspezifische Anpassung der Stundentafel in Form von Stundenkürzung einzelner Klassen unumgänglich werden. Möglicherweise erhalten einzelne Gruppen in dieser Situation auch mehr Distanzunterricht als Präsenzunterricht. (Bspw. falls Lehrkräfte in Quarantäne müssen)
Hortkinder, können während der Präsenzunterrichtswoche nach dem Unterricht den Hort besuchen.
Weiterhin geltende Hygienevorschriften
- Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben.
- Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben, dürfen die Schule nicht betreten.
- Es besteht ein Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.
- Im Musikunterricht darf nicht gesungen werden/keine Blasinstrumente.
- Praktischer Sportunterricht ist ausschließlich im Freien durchzuführen.
- Schulfahrten bleiben untersagt.
- Gremiensitzungen / Gespräche mit Eltern sind grundsätzlich nicht als Präsenzveranstaltung
durchzuführen. Ausnahmen sind auf das unabweisbare Maß zu begrenzen.
- Im Unterricht und im Schulgebäude besteht für alle Maskenpflicht (medizinische Masken oder FFP2)
- Auf dem Schulhof gilt diese Maskenpflicht nicht für SuS der Klassenstufen 1 - 4.
Liebe Eltern, wir geben am ersten Tag des Präsenzunterrichtes wieder unsere Bestätigung für die „Schulfähigkeit im Zusammenhang mit Covid“ mit nach Hause. Diese bitte unterschrieben mit zurückschicken.
Wir freuen uns auf den Start und wünschen, dass alle gesund bleiben oder werden.
Nennhausen, 17.02.2021
Marlies Grabow
Rektorin

Auf einen Blick!
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