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Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/27

13.​11.​2025

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in den Gemeinden: 

·   Kotzen

·   Märkisch Luch 
·   Nennhausen
·   Stechow-Ferchesar

wohnen und in der Zeit vom

1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren wurden. 

Wir werden Sie im Dezember 2025 schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. 

Die  Schulanmeldung,  sowie  die  Terminreservierung  zum  Aufnahmegespräch  in  der  Schule,  erfolgt  digital  über  das  Schulportal unter folgendem Link (https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahrenoder dem QR Code

 

Auch wenn Sie einen Antrag auf Zurückstellung, einen Antrag § 106 o.ä. in Erwägung ziehen, erfolg zunächst die     reguläre Anmeldung in der Grundschule "Friedrich de la Motte Fouqué" und die „Schulärztliche Stellungnahme“ des  Gesundheitsamtes  Rathenow.  Die  Einladung  zur  "Schulärztlichen  Stellungnahme"  wird  Ihnen  das  Gesundheitsamt      
postalisch zusenden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung, auch wenn bereits in der Kita ein  Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.  

Die Anmeldung (unter dem Link oder QR Code) muss bis zum 05.01.2026 erfolgen! 

Sollten Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Grundschule.      Telefon: 033878 60414

E-Mail: . 

Zum Aufnahmegespräch melden Sie sich bitte mit dem Kind und den notwendigen Unterlagen im Sekretariat an.  
(Haus I, 1. Etage)

•           Geburtsurkunde (Standesamt)

•      für Zugezogene nach dem 01. Oktober 2025 die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Nennhausen 

•           ausgedruckte, ausgefüllte und von ALLEN Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldung  zum 
            Schulaufnahmeverfahren 2026/27 - inkl. der Anlage zur Anmeldung (Webseite Schule/Download/Ü1)
•           Datenschutzerklärung Fotos (Webseite Schule/Download/Ü1)

•           Dauervollmacht Abholberechtigung (Webseite Schule/Download/Ü1) 

•           Sprachstandsfeststellung aus der Kita

•      ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht

            (Negativbescheid des Jugendamtes oder die erste Seite des Urteils eines Familiengerichtes)

 

Bild zur Meldung: Grundschule "Friedrich de la motte Fouqué" (Haus 2) in Nennhausen

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