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Die Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz ab 01.08.2023 in Kraft.

 

Grundlage unserer Hausordnung sind die im Land Brandenburg geltenden Rechtsvorschriften sowie die in unserem Schulprogramm verankerten Leitlinien unseres Miteinanders. 

(Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

 

Das Zusammensein in der Schule verlangt von jedem die Übernahme von Verantwortung. 

Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen können. 

Wir gehen höflich miteinander um, stören, gefährden oder verletzen andere nicht. 

Konflikte lösen wir durch Kompromissbereitschaft, nicht durch Stärke und somit auf Kosten der Schwächeren.

 

1. Vor dem Unterricht

1.1 Einlass

Ab 7:35 Uhr können die Schüler*innen den Schulhof bzw. bei schlechtem Wetter das Schulhaus betreten. 

Mit diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsicht der Lehrkräfte.

        

1.2 Vorklingeln                                          

Nach dem Vorklingeln um 7:50 Uhr sind die Schüler*innen in ihrem Raum und bereiten sich auf den Unterricht vor.

         

1.3 Garderobe

Die Garderobe wird in der für die jeweilige Klasse vorgesehenen Garderobennische auf dem Flur abgelegt. 

An unserer Schule tragen alle Schüler*innen Wechselschuhe (Hausschuhe). 

Vergessene und liegen gebliebene Kleidungsstücke werden eingesammelt und ca. vier Wochen lang aufbewahrt. 

       

2. Unterricht

2.1 Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

1. Stunde 07:55 Uhr08:40 Uhr
2. Stunde08:50 Uhr09:35 Uhr
3. Stunde09:55 Uhr10:40 Uhr
4. Stunde10:45 Uhr11:30 Uhr
5. Stunde12:05 Uhr12:50 Uhr
6. Stunde13:00 Uhr13:45 Uhr
7. Stunde13:55 Uhr14:40 Uhr

   

2.2  Während des Unterrichtes verhalten sich die Schüler*innen so, dass der Ablauf nicht gestört wird.
2.3 Hausaufgaben und Lernzeitaufgaben fertigen die Schüler*innen gewissenhaft an.
3.Unterrichtsräume
3.1.Die Unterrichtsräume werden nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft betreten.
3.2Auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen achten die Schüler*innen.
3.3

Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das Bedienen des Sonnenschutzes ist Schüler*innen nicht 

gestattet.

4.

Verhalten in den Pausen

4.1

Während der kleinen Pausen sind die Schüler*innen im Klassenzimmer oder wechseln den Raum. 

Sie rennen und lärmen nicht im Schulhaus und nehmen Rücksicht aufeinander. 

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

4.2

In den Hofpausen begeben sich die Schüler*innen unverzüglich zur Garderobe und gehen anschließend 

auf den Schulhof. Sie spielen auf dem Pausenhof so, dass sie sich und andere nicht gefährden. 

Bei Regenwetter wird abgeklingelt und sie bleiben im Raum. 

Die Lehrer*innen betreuen die Klasse, die sie nach der Pause unterrichten.

4.3

Für die Ordnung und Sauberkeit in den Lichthöfen, Fluren, Toiletten und auf dem Schulhof sind alle 

Schüler*innen mitverantwortlich. Mutwillige Zerstörung führt zur sofortigen Mitteilung an die Eltern. 

Ein Schadensersatz ist zu prüfen.

4.4

Den Weg von und zum Speiseraum legen die Schüler*innen diszipliniert, ordentlich und unverzüglich zurück. 

Sie verlassen diesen sauber und ordnungsgemäß.

4.5Im Rahmen der Schülermitwirkung können die Sechstklässler eine Schüleraufsicht führen. 
5.Unterrichtsschluss
5.1

Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler*innen die Stühle in den Unterrichtsräumen hoch, räumen alle 

persönlichen Sachen auf und verlassen ruhig den Raum.

5.2Die Schüler*innen verlassen die Garderobe ordentlich und stellen ihre Schuhe ins Regal.
5.3

Nennhausener Schüler*innen verlassen das Schulgrundstück. Die auswärtigen Schüler*innen treten nach 

Orten geordnet an und fahren mit dem Linienbus nach Hause. 

6.Einzelbestimmungen
6.1

Aus Gründen der Unfallhaftung darf das Schulgrundstück nicht eigenmächtig verlassen werden, zudem dürfen 

sich Schüler*innen nicht der Aufsicht der Lehrkräfte entziehen. 

6.2Alle Waffen und dem Waffengesetz unterliegenden Gegenstände sind verboten. 
6.3

Für alle Gegenstände, die nicht unmittelbar zum Unterricht gehören, übernimmt die Schule keine 

Haftung (z.B. Mobiltelefone). 

6.4

Mobilfunkgeräte der Schülerinnen und Schüler werden während des Aufenthaltes in der Schule ausgeschaltet 

und nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft benutzt.

6.5Das Tragen von Smartwatches ist nach § 90 Absatz 1 des TKG in der Schule verboten.
6.6

Unfälle, Schäden im Schulhaus und Verstöße gegen die Hausordnung müssen unverzüglich einer 

Lehrkraft oder anderen erwachsenen Personen gemeldet werden.

6.7Fremdes Eigentum wird geachtet und nicht eigenmächtig benutzt oder entwendet.
6.8

Sachschäden sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Schuleigentum, 

insbesondere auch von ausgeliehenen Schulbüchern, sind die Erziehungsberechtigten im Rahmen 

bestehender Bestimmungen regresspflichtig.

6.9

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

6.10

Besucher melden sich im Sekretariat der Schule. 

6.11

Über das Fernbleiben der Schüler/innen ist bis 07:30 Uhr das Sekretariat zu informieren. 

(Telefon: 033878 60414 oder CitySchulApp)

6.12

Die Beurlaubung vom Unterricht oder anderen teilnahmepflichtigen schulischen Veranstaltungen 

kann nur auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. 

6.13

Verstöße gegen die Hausordnung bzw. schulinterne Beschlüsse zur Gewährleistung eines sicheren 

Schulbetriebes haben Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

6.14

Der Schulhof darf nur mit Versorgungsfahrzeugen, den Mitarbeitern des Amtes Nennhausen, den 

Lehrer*innen sowie den Kooperationspartnern des Ganztages der Grundschule befahren werden. 

Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung/Hortleitung.

7.

Besondere Gefahrenquellen

 Um einer Gefährdung vorzubeugen, ist es verboten:

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im Schulgebäude zu rennen

auf dem Schulhof Rad zu fahren

Gegenstände und Schneebälle zu werfen

eigenmächtig Fenster zu öffnen

Gegenstände aus dem Fenster hinauszuwerfen

sich aus dem Fenster zu lehnen

sich über das Treppengeländer zu lehnen oder darauf zu rutschen