Seit dem 01.01.2025 sind laut des Gesundheitsamtes die unten aufgeführten Infektionskrankheiten
meldepflichtig!
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen,
daher bitten wir Sie um eine unverzügliche Information an das Sekretariat.
Corona Covid- 19
Röteln
Mpox (Monkeypox-Virus) - ugs. „Affenpocken“