INFORMATIONEN DES MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT (MBJS)
DAS AUFNAHMEVERFAHREN IN DIE GRUNDSCHULE
DIESE UNTERLAGEN BRINGEN SIE BITTE MIT ZUM AUFNAHMEGESPRÄCH:
GEBURTSURKUNDE
BITTE TEILEN SIE STETS ÄNDERUNGEN IHRER KONTAKTDATEN DEM SEKRETARIAT MIT.
„Uns ist bewusst, dass eine ständige Erreichbarkeit im Alltag oft nicht möglich ist. Aus rechtlichen Gründen und zum Schutz Ihres Kindes sind Sie jedoch verpflichtet, uns Erreichbarkeitswege für den Ernstfall zu nennen. Bitte teilen Sie uns stets alle Änderungen Ihrer Kontaktdaten mit, unter denen Sie oder eine Vertrauensperson im Notfall verlässlich für uns erreichbar sind.“
DIESE ANTRÄGE/VEREINBARUNGEN SIND ANGEBOTE UND GRUNDSÄTZLICH FREIWILLIG BZW. NUR BEI BEDARF IM SEKRETARIAT ABZUGEBEN:
ANTRAG ZUM BESUCH EINER ANDEREN ALS DER ZUSTÄNDIGEN GRUNDSCHULE GEMÄß § 106
ANTRAG ZUWEISUNG AUS DEM SCHULSOZIALFONDS
ANMELDUNG: SCHULESSEN, FAHRKARTE, CITY-SCHUL-APP
NACH IHRER DURCHSICHT SIND DIESE UNTERLAGEN FÜR IHREN VERBLEIB BESTIMMT:
INFORMATIONEN DES MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT (MBJS):
DIE ANTRÄGE FÜR DEN HORT REICHEN SIE BITTE IM AMT NENNHAUSEN EIN